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Einsatzverrechnung

Gemäß dem Oö. Feuerwehrgesetz können bestimmte Leistungen der Feuerwehr kostenpflichtig verrechnet werden. Dies betrifft vor allem technische Einsätze wie Fahrzeugbergungen, Ölspuren, Pumparbeiten, Fehlalarme oder sonstige Einsätze, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden. Einsätze zur Brandbekämpfung, Menschenrettung sowie Hilfeleistungen in akuten Notfällen erfolgen grundsätzlich unentgeltlich. Die Verrechnung erfolgt nach den jeweils geltenden Tarifen und Richtlinien des Oö. Landes-Feuerwehrverbandes bzw. der Gemeinde.

Nähere Infos können Sie aus der Feuerwehrtarifordnung 2026 entnehmen.